Coronaschutzverordnung vom 11.05.2020

Liebe Gäste,

mit der Coronaschutzverordnung vom heutigen Tage, ist es uns ab dem 18.05.2020 nunmehr nur noch untersagt, Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken für Personen anzubieten, die keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirlands haben.

Daher freuen wir uns sehr, ab dem 18.05.2020 zumindest wieder Gäste aus der Europäischen Union begrüßen zu können.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Lorenz-Team

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